Sicher ist sicher: Planung und Ausführung von Brandschutzmassnahmen basieren bei H.Riewyl Dämmtechnik GmbH auf den Verbindlichen Brandschutzvorschriften und
der Brandschutznorm der
Schweiz (VKF/AEAI).
Art. 35
Brandschutzabschlüsse, Abschottungen
1
In brandabschnittsbildenden Bauteilen sind Durchgänge und andere Öffnungen mit feuerwiderstandsfähigen Brandschutzabschlüssen abzuschliessen.
2
In brandabschnittsbildenden Bauteilen sind Durchbrüche, Leitungsdurchführungen und Installationsschächte mit feuerwiderstandsfähigen Abschottungen dicht zu verschliessen.
3
Der Feuerwiderstand von Brandschutzabschlüssen und Abschottungen beträgt mindestens 30 Minuten.
Stand 03-2016